Forschungszulage: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Seit dem 14. Dezember 2019 gibt es eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage.

Die Förderung soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und insbesondere die Forschungsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich kann die Forschungszulage von allen Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in Anspruch genommen werden. Dabei spielt die jeweilige Gewinnsituation keine Rolle.

Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zu diesen zählen FuE-Vorhaben welche sich einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimenteller Entwicklung zuordnen lassen. Zudem sind Forschungsvorhaben nur förderfähig, soweit mit diesen nach dem 01.01.2020 begonnen wurde.

Welche Kosten werden gefördert? 

Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen der Bruttoarbeitslohn der im Forschungsprojekt beschäftigten Arbeitnehmer sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird das Forschungsvorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, so lassen sich 60% des hierfür entstandenen Entgeltes fördern.

Wie wird die Forschungszulage beantragt? 

Die Beantragung der Forschungszulage verläuft in 2 Schritten.

Zunächst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit des Forschungsvorhabens beantragt. Der Antrag erfolgt dabei Online über das Portal des BSFZ.

Die BSFZ prüft, ob ein förderfähiges FuE-Vorhaben vorliegt. Bei positivem Ausgang der Prüfung erhält das antragstellende Unternehmen eine Bescheinigung über das Vorliegen eins begünstigten FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird durch die BSFZ auch unmittelbar an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Im nächsten Schritt ist die Forschungszulage beim Finanzamt des antragsstellenden Unternehmens zu beantragen. Die Beantragung läuft über ein elektronisches Antragsformular im „Mein-Elster-Portal“.

Der Antrag ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem das Forschungsvorhaben durchgeführt wurde. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben ist für jedes Wirtschaftsjahr die Forschungszulage zu beantragen.

Soweit alle Voraussetzungen vorliegen und die Forschungszulage bewilligt wird, rechnet das Finanzamt die Forschungszulage im Rahmen der nächsten Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer an. Ergibt sich dadurch ein Überschuss, so wird dieser als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Gerne unterstützen wir Euch bei diesem Thema und stehen bei Fragen zur Verfügung. Sprecht uns einfach an!

Euer Ansprechpartner:

Maximilian Schlierf, Steuerberater